Kosten & Finanzierung

der Tagespflege

Die Kosten der Tagespflege sind sehr transparent gestaltet und setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

  1. Kostenanteil für die Pflege
  2. Unterkunft & Verpflegung
  3. Eigenanteil der Investitionskosten
  4. Fahrtkosten bei Inanspruchnahme

Die Pflege- und Personenbeförderungskosten können ab Pflegegrad 2 direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Unterkunfts- und Verpflegungskosten über den Entlastungsbeitrag (§45b SBG XI) abzurechnen. Wir beraten Sie gerne und entlasten Sie von Antrags- und Abrechnungsformalitäten.

Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin online.

Unsere
Leistungen

Pflegerische Beratung

Eine umfassende und individuelle Beratung für Patienten sowie Angehörige ist die Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Pflege und Versorgung. Der Klärungsbedarf zu den Themen Pflegegrade, Finanzen oder Pflegehilfsmitteln kann dabei sehr vielfältig sein. Ihr Team berät Sie kompetent.

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